Grundbucheintrag

Dem Grundbuchamt wird durch die Gemeinde die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mitgeteilt. Der sogenannte Sanierungsvermerk wird dann kostenfrei durch das Grundbuchamt in Abteilung II eingetragen. Er weißt lediglich daraufhin, dass in dem Gebiet eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt wird und sich daraus bestimmte Verfahrensregeln ableiten (z.B. die spätere Abgabe der Ausgleichsbeträge). Der Sanierungsvermerk hat nur hinweisenden Charakter und wird nach Beendigung der Sanierung kostenfrei gelöscht.

Gestaltungssatzung

Um für die Altstadt in Königswinter ein einheitliches und harmonisches Bild zu schaffen wurde die Gestaltungssatzung entwickelt. Diese Satzung ist bei allen Neuanlagen und Wiederaufbauten, Veränderungen, Umbauten und Erweiterungen von Neubauten, bestehenden Anlagen, Bau- und Kunstdenkmälern, Straßen- und Platzanlagen, sowie Werbeanlagen und Warenautomaten in der Altstadt anzuwenden. Die Anlagen, die bereits vor Inkrafttreten dieser Satzung bestanden, bleiben von den Vorschriften unberührt.

Ziel ist es, dass die baulichen Anlagen in Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile miteinander harmonisieren. Werkstoffe und Farben sollten im Einklang zu einander stehen. Die gestalterische Besonderheit bei bestehenden Gebäuden sollten bei Veränderungen berücksichtigt werden. Ein weiteres Gestaltungsziel ist es, dass bei Neubauten und Veränderungen an der äußeren Erscheinung vorhandener Bauten behutsam mit Form, Maßstab, Gestaltung, Werkstoff und Farbe der Baudenkmäler, der Bauensembles und des Straßen- und Landschaftsbildes umgegangen wird. Das gilt insbesondere für Werbeanlagen aller Art. Die positive Eigentümlichkeit der Gebäude der Altstadt und deren Wirkung auf die Umgebung muss gewahrt werden. Bei bestehenden Gebäuden mit ausgeprägten Merkmalen einer Stilepoche ist das Interesse groß, dass diese erhalten oder wiederhergestellt werden, auch wenn sie nicht unter Denkmalschutz stehen.

  1. Bestandsanalyse für das Sanierungsgebiet und angrenzende Bereiche (603 kb)
  2. Karte zur Bestandsanalyse (1246 kb)
  3. Gestaltungssatzung (110 kb) 
  4. Gestaltungssatzung mit Erläuterungen (1260 kb)
  5. Geltungsbereich der Gestaltungssatzung (1099 kb)

Ansprechpartnerin ist Frau Geider, Leiterin der Bauverwaltung der Stadt Königswinter:
02244 - 889-177.

Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge

Die sanierungsrechtlichen Genehmigungen sind Steuerungsinstrumente zur Sicherung der Sanierungsziele in der Gemeinde, also auch Ihrer Sicherheit. Sie dienen der Unterbindung von tatsächlichen und rechtlichen Veränderungen die sich erschwerend auf den Sanierungsablauf auswirken können.

Folgende Vorhaben und Rechtsgeschäfte brauchen laut Regelungen des Baugesetzbuches sanierungsrechtliche Genehmigung:


  1. Was ist eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme? (141 kb)
  2. Ablaufschema
  3. Gesetzestexte zur Sanierung


Grundstücksverkauf

Sie möchten Ihr Grundstück im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet verkaufen? Wie zuvor aufgeführt, unterliegt die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstückes einer besonderen Prüfung und Wertbegrenzung. Warum das so ist: Durch die Prüfung soll vermieden werden, dass Bodenwertsteigerungen, die der Eigentümer nicht zulässigerweise selbst bewirkt hat, durch einen Verkauf realisiert werden und der Käufer möglicherweise durch Kaufpreis und Ausgleichsbetrag doppelt belastet wird.

Die Grundstückswerte werden unter Anwendung des § 153 BauGB auf die Höhe begrenzt, die sich ohne die Aussicht auf die Durchführung bzw. die konkrete Realisierung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme (d.h. ohne den sanierungsbedingten Mehrwert) ergeben würden. Darüber hinaus gehende Kaufpreisvereinbarungen sind nicht genehmigungsfähig.

Denkmalschutz

Es soll ein Denkmalpflegeplan nach § 25 des Denkmalschutzgesetz (DSchG) des Landes Nordrhein-Westfalen im Kontext mit der Sanierungsmaßnahme Königswinter entwickelt werden. Nach einer erfolgten Bestandsaufnahme und Analyse des Sanierungsgebietes wird ein Planungs- und Handlungskonzept erstellt, das die Ziele der Maßnahme, mit denen der Schutz, die Pflege und die Nutzung von Denkmälern im Rahmen der Stadtentwicklung verwirklicht werden sollen, festlegt.

Ausgleichsbetrag

Die Sanierungsmaßnahme in Königswinter hat durch die vielen Aufwertungsmaßnahmen eine Wert steigernde Wirkung auf den Bodenwert. Auch Ihr Grund und Boden erfährt durch die Sanierungsmaßnahme eine Wertsteigerung. Nach Abschluss der Maßnahme wird vom Grundeigentümer ein Ausgleichsbetrag zu entrichten sein, der sich aus der Differenz vom prognostizierten Endwert und dem Anfangswert des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes ergibt. Die Erhebung und Höhe des Ausgleichsbetrages wird zu gegebener Zeit von der Gemeinde mit dem Eigentümer zu erörtern sein. Die Grundbesitzer können einen Antrag auf Ratenzahlung oder Umwandlung in ein Tilgungsdarlehen stellen.

Altstadt:

  • Bekanntmachung der Bodenrichtwerte Altstadt
  • Erläuterung Bodenrichtwerte Altstadt
  • Karte_Altstadt Anfangswerte 2011
  • Karte_Altstadt Endwerte 2011

  • Drachenfels:

  • Bekanntmachung der Bodenrichtwerte Drachenfels
  • Erläuterung Bodenrichtwerte Drachenfels
  • Karte_Drachenfels Anfangswerte 2011
  • Karte_Drachenfels Endwerte 2011